Arztpraxismarketing ist auf die Gesundheitswesen-Branche (Kliniken, Ärzte) ausgerichtet. Das ehemalige Werbeverbot im Gesundheitswesen wurde in Februar 2002 von dem Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Es gibt aber zahlreiche Einschränkungen und Besonderheiten, die man bei der Arztwerbung beachten sollte. So sind zum Beispiel mehrdeutige oder unklare Aussagen nicht erlaubt. Außerdem darf sich kein Arzt als „Toparzt“ beschreiben oder sich mit den anderen Kollegen vergleichen. Trotz der Einschränkungen ist es möglich ein effektives Marketing für eine Praxis zu betreiben, in dem man zum Beispiel eine Corporate Identity schafft und Informationsmaterialien, die Patienten direkt ansprechen und den Arzt mit seinem Team vorstellen, in medizinischen Einrichtungen verteilt.
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